Fahrlehrer im Löwenberger Land



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Bereits drei Monate vor erreichen des jeweiligen Ausbildungs-Mindestalters ist das absolvieren der theoretischen Prüfung möglich. Die praktische Prüfung darf dann vier Wochen vor erreichen des Mindestalters erfolgen.

Benötigt wird ein gültiger Personalausweis/Reisepass, ein biometrisches Bild, die Teilnahmebescheinigung am „Erste Hilfe Kurs“, eine Bescheinigung vom Optiker (Klasse B) oder ein Zeugnis des Augenarztes zum bestandenen Sehtest sowie zusätzlich eine Bescheinigung des Arztes über geistige und körperliche Eignung zum Führen eines KfZ (ab Klasse C).

Nein, das ist leider bei uns nicht möglich.

Für einen optimalen Lernerfolg empfehlen wir 2 Ausbildungstage (á 90 Minuten).

Um eine reibungslose Planung zu ermöglichen, ist die Anmeldung bis zu einer Woche vor Kursbeginn möglich. In Einzelfällen auch kurzfristiger.

Die Gebühr für die theoretische Prüfung ist während der theoretischen Ausbildung zu begleichen. Das Entgelt für die praktische Ausbildung kann gem. den AGB unserer Fahrschule fällig werden oder aber nach bestehen der praktischen Prüfung.

Bei der Klasse B sind neben der Grundausbildung auch 12 Sonderstunden (á 90 Minuten) vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Dazu gehören 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten sowie 4 Fahrten bei Dämmerung/Dunkelheit.

Zum Fahren lernen gehört neben dem Fahrschüler auch der Fahrlehrer – und so entscheiden beide gemeinsam im Dialog über den Zeitpunkt der erlangten Prüfungsreife.